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Trotzdem kann unser Unternehmen für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen nicht garantieren.
Wir schliessen jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung dieser Website entstehen, aus, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen.

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

1.
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Zwischenverkauf stets vorbehalten.

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Gewichte und Mengen in der von uns gestellten Dokumentation für Rechnungszwecke maßgeblich.

Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche, einschließlich Ansprüchen aus Gewährleistungen, zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, solche Ansprüche sind schriftlich durch uns anerkannt.

2
. Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen an unsere Auftraggeber, gleich ob aufgrund eines Kaufvertrages, Werkvertrages, Werklieferungsvertrages oder Vertrages besonderer Art, auch wenn sie nicht bei jeder Auftragsbestätigung in Bezug genommen sind. Entgegen-stehende Einkaufs- und/oder Lieferungs-bedingungen unserer Abnehmer werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn sie uns mitgeteilt werden und wir nicht widersprechen, es sei denn wir haben uns schriftlich mit deren Inhalt einverstanden erklärt. Die Ausführung von Lieferungen ist kein Einverständnis mit Einkaufs- und/oder Lieferungs-bedingungen unserer Abnehmer. Die Entgegennahme der Lieferungen durch unsere Abnehmer bedeutet die Unterwerfung der Abnehmer unter diesen Bedingungen.

3. Nur schriftlich von uns bestätigte Bestellungen sind für uns rechtsverbindlich. Mündliche Absprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Käufers sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich anerkennen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Zwischenverkauf stets vorbehalten. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind die Gewichte und Mengen in der von uns gestellten Dokumentation für Rechnungszwecke maßgeblich. Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen irgendwelcher Gegenansprüche, einschließlich Ansprüchen aus Gewährleistungen, zurückzuhalten oder aufzurechnen, es sei denn, solche Ansprüche sind schriftlich durch uns anerkannt.

4. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus dem Vertrag – auch aus Wechsel- und Scheckansprüchen, sowie für Klagen wegen Erfüllung der Vertragspflicht begangener unerlaubter Handlungen – ist Warstein, soweit es sich bei dem Vertragspartner um einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt.

5. Lieferungen
a. Unsere Angebote sind freibleibend. Typenmuster sind unverbindlich; sie kennzeichnen den allgemeinen Charakter der Ware, nicht aber deren einzelne Eigenschaften.
b. Abweichungen von Mustern oder früheren Lieferungen werden möglichst vermieden. Unerhebliche Abweichungen in der Aus-führung und Qualität, sowie Toleranzen in den Dimensionen, die bei der Herstellung und Verarbeitung der Rohstoffe technisch unvermeidbar sind, geben dem Abnehmer kein Recht zur Beanstandung der Ware.
c. Wir behalten uns eine Lieferzeit nach Maßgabe der jeweiligen Verhältnisse vor. Unverschuldete Umstände wie höhere Gewalt, Arbeitsausstände, Aussperrungen, Beschlagnahme und Ein-griffe durch Behörden, Rohstoffmangel, sowie unvorher-gesehene Ereignisse in unserem Betrieb und die uns mit Rohstoffen versorgenden Betrieben, sowie Preiserhöhungen unserer Lieferanten berechtigen uns von der Lieferung zurück-zutreten. Bei Lieferverzögerungen und -verzug unsererseits stehen dem Abnehmer keinerlei Schadensansprüche zu
d. Die Ware reist auf Gefahr des Abnehmers, auch bei Frankolieferungen. Für Beschädigungen und Verluste, welche die Ware aus dem Transport erleidet, kommen wir nicht auf. Bei Verzögerungen der Absendung durch ein Verhalten des Lieferwerkes, geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft auf den Abnehmer über. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen.
e. Abschlüsse unseres Außendienstes, sowie telefonische Abmachungen bedürfen zur Wirksamkeit unsere schriftliche Bestätigung.
f. Unregelmäßige Begleichungen der Rechnungsbeträge berechtigen uns, weitere Lieferungen ohne jede Vergütung an den Abnehmer einzustellen. Anstelle der vereinbarten Zahlungsweise kann jederzeit Vorauszahlung oder Sicherheits-leistung verlangt werden, falls Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Abnehmers bestehen.
g. Tritt eine Auflösung der Firma des Abnehmers ein oder wird uns die Leistung eines Offenbarungseides oder ein Zusammenhang mit den Zahlungsschwierigkeiten etwa eintretender Wechsel des Firmeninhabers bekannt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
h. Unsere Lieferungen erfolgen, wenn nichts anderes vereinbart ist, brutto für netto, Tara nicht über 3 %. Bei Verkäufen frei Bestimmungsstation oder –ort, sind die Frachtkosten vom Abnehmer zu verauslagen und an den Rechnungsbeträgen zu kürzen. Erklärt der Abnehmer, die Ware selbst abholen zu wollen, so geht Gefahr auf ihn über.

6.Höhere Gewalt
Treten unverschuldete oder durch höhere Gewalt verursachte Ereignisse ein, die uns oder unseren Lieferanten die Lieferung oder den Transport unmöglich machen, so sind wir ohne weitere Verpflichtung von der Lieferung befreit. Als Behinderung oder Erschwerung im angeführten Sinne sind auch solche Hindernisse zu verstehen, die uns nicht zumutbare Kosten verursachen, wie auch behördliche Maßnahmen, Rohstoffmangel, Transportschwierigkeiten und Maschinenschäden.

7. Mängelrüge
Mängelrügen sind uns unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 8 Tagen nach Eingang der Lieferung am Bestimmungsort, mitzuteilen. Sie bewirken keine Änderung der vereinbarten Zahlungsbedingungen. Erweist sich eine Mängelrüge als begründet, so sind wir nach unserer Wahl berechtigt, entweder kostenlos Ersatz zu liefern, oder vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Ansprüche des Abnehmers sind ausgeschlossen, insbesondere der Rücktritt und die Minderung. Etwa ersetze Waren werden unser Eigentum und sind uns auf Verlangen auf unsere Kosten zurückzusenden.

8. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort bei Lieferungen nach dem In- und Ausland ist Warstein.

9. Zahlungsbedingungen
a. Unsere Preise in Angeboten, Auftragsbestätigungen und Rechnungen verstehen sich in EURO.
b. Unsere Rechnungen sind porto- und spesenfrei in Warstein zahlbar.
c. Sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen sind, sind Zahlungen netto Kasse binnen einer Woche nach Erhalt der Ware zu leisten. Anderslautende Konditionen bedürfen in jedem Fall unserer schriftlichen Bestätigung.
d. Zahlungen werden zunächst auf Zinsen und dann auf die ältesten Forderungsrückstände verrechnet.
e. Bei Zielüberschreitungen behalten wir uns Verzugszinsen-berechnung, mindestens jedoch in Höhe von 1 % über dem jeweiligen Landeszentralbankdiskontsatz vor.
f. Schecks – für uns spesenfrei – gelten als Barzahlung, wenn sie uns so rechtzeitig zugesandt werden, dass ihre Einlösung innerhalb obiger Zahlungsfristen erfolgen kann und sie eingelöst werden. Vordatierte Schecks werden nicht in Zahlung genommen.
g. Werden eigene oder fremde Akzepte gegeben, so gehen die Wechselsteuern und Diskontspesen zu Lasten des Abnehmers. Zahlungen durch Wechsel gelten als Barzahlungen. Die Hereinnahme eigener oder fremder Akzepte bleibt unseren freien Entscheidungen überlassen.
h. Wechsel und Schecks werden unter Vorbehalt ihrer Diskontfähigkeit und Einlösung gutgebracht. Wir übernehmen keine Gewähr für die rechtzeitige Vorlage und Erhebung von Protesten. Im Fall eines Wechselprotestes sei es eines eigenen Akzepts des Abnehmers, sei es bei nicht sofortiger Begleichung eines protestierenden fremden Akzeptes, werden unsere Ansprüche aus allen noch laufenden Wechseln, ungeachtet ob es eigene oder fremde Akzepte sind, sofort fällig.
i. Die Bemessung von Krediten und die Aufhebung gewährter Kredite behalten wir uns vor, auch nach Eingang eines Auftrages. Wir sind berechtigt, jederzeit nach unserem Ermessen ausreichend Sicherung zu verlangen. Unsere Forderungen sind sofort fällig, wenn auf ein solches Ersuchen hin die Sicherheitsleistung nicht erfolgt.
j. Der Abnehmer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
k. Zahlungen werden nur anerkannt, wenn sie unmittelbar an uns erfolgen. Angestellte oder Vertreter dürfen Zahlungen nur aufgrund schriftlicher Vollmacht entgegennehmen.
l. Lieferungen nach dem Ausland erfolgen, soweit nicht besondere Vereinbarungen gestehen, gegen Vorkasse, Banküberweisung oder Zahlungen bei Aushändigung der Konnossemente (Akkreditiv). Unsere Lieferungen ins Ausland erfolgen ausschließlich unter Zugrundelegung Deutschen Rechts und der obigen Bedingungen.

10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sowie bis zur Bezahlung aller vorangegangenen Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung - einschließlich aller Nebenformen - bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Abnehmer ist bis dahin nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen. Er hat uns vor der Pfändung Dritter sofort zu benachrichtigen. Für den Fall, dass die Ware verarbeitet und/oder mit einer anderen Ware zu nicht mehr bestimmbaren Anteilen vermischt wird und die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware als nicht wesentlicher Bestandteil der neu entstandenen Sache anzusehen ist, überträgt uns der Abnehmer zur Sicherung der vorgenannten Forderung schon jetzt das Eigentum an der entstandenen Sache unter gleichzeitiger Vereinbarung, dass er diese Sache für uns verwahrt. Der Abnehmer ist berechtigt, die Ware bzw. daraus hergestellte Sachen im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Die aus dem Weiterverkauf gegen Dritte entstehenden Kaufpreisforderung wird schon hiermit in Höhe des Wertes Vorgehaltsware, der sich nach dem Rechnungsbetrag bestimmt, an uns abgetreten. Der Abnehmer ist, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachkommt, zur Einziehung dieser Forderungen für unsere Rechnungen ermächtigt. Wir sind jedoch berechtigt, die uns auf Verlangen zu benennenden Käufer von der Abtretung zu benachrichtigen und zur Zahlung anzuweisen.

11. Nichtbestätigung vorstehender Bedingungen ist gleichbedeutend mit ihrer Anerkennung.

Sollte irgendeine der vorstehenden Bestimmungen, gleich aus welchem Grund, ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Alle Rechte vorbehalten

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